PKV-Tarifwechsel


Wie Versicherte durch PKV Tarifwechsel ihren Monatsbeitrag deutlich reduzieren können

Versicherer haben in der Vergangenheit häufig neuere Tarife mit vergleichbaren Leistungen aufgelegt, die aber weit günstiger sind. Seit 1994 hat jeder Versicherte das Recht, in diese Tarife zu wechseln.

Dadurch ist für die überwiegende Zahl der privat Krankenversicherten, die unter zu hohen Beiträgen leiden, der PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG der einzige Weg, ihre enorme Beitragslast auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Bei einem Tarifwechsel sind erhebliche Einsparungen des Monatsbeitrages bei vergleichbarem Leistungsumfang möglich. Unter Umständen muss man dabei noch nicht einmal auf Leistungen verzichten. Alterungsrückstellungen und alle übrigen bisher erworbenen Rechte bleiben erhalten.

Theoretisch wäre ein Wechsel in einen alternativen Tarif mit identischen Leistungen ideal. Doch das ist nicht die Regel. Daher muss man genau auf die Leistungsunterschiede achten, vor allem auf die Leistungsverschlechterungen. Dabei ist ein Tarifwechsel immer eine Einzelfallbetrachtung und sollte wohl überlegt sein. Das Alter und die bisherige Versicherungszeit spielen ebenso eine Rolle, wie auch die Tatsache, ob man angestellt, selbständig oder Rentner ist. Ein PKV Tarifwechsel kann sich also sehr lohnen, ist aber nicht immer zu empfehlen.

Wer die Wahl hat, sollte sich nicht zu weit von seinen bisherigen Leistungen entfernen. Das erhöht die Flexibilität in der Zukunft und mindert die Gefahr, dass man unter Umständen irgendwann mehr für den ausgewählten leistungsschwächeren Tarif zahlt, als das in einem mit besseren Leistungen der Fall gewesen wäre.


PKV Tarifwechsel auf eigene Faust: Der Kampf gegen unsichtbare Wände

In der Theorie wendet sich der Versicherte zunächst an den Versicherer oder seinen bisherigen Vermittler. Leider kommt er auch heute so nur selten ans Ziel, obwohl der Versicherer bei Anfragen nicht nur zur Auskunft, sondern auch zur Beratung verpflichtet ist. Viele PKV-Unternehmen versuchen aber weiterhin diese für sie so nachteiligen Umstellungen zu verhindern. Auch wenn die Gesellschaften das anders kommunizieren, sind die Umstellungsangebote, die der Versicherte auf Anfrage erhält, leider selten vollständig und häufig komplett falsch. Es werden dann Tarife empfohlen, die den individuellen Interessen des Versicherten überhaupt nicht entsprechen, während andere, viel besser geeignete Alternativen gänzlich fehlen. Dabei gibt es hier eigentlich ganz klare rechtliche Vorgaben.

In der Regel sind die Angebote auch noch unübersichtlich und überfordern den Versicherten. Darum ist es für ihn in der Praxis daher alleine kaum möglich, einen Tarifwechsel PKV so durchzuführen, wie es für ihn am vorteilhaftesten wäre. Auf sich allein gestellt, ist der Laie mit dem Tarifdschungel gänzlich überfordert, Ein nicht zu empfehlender Tarifwechsel kann aber langfristige, sehr negative Konsequenzen zur Folge haben, die dann meistens irreversibel sind und so für den Versicherten in der Sackgasse enden können.


Zeit und Nerven sparen mit Hilfe vom Profi

Deswegen ist die Hilfe eines Experten nicht nur die zeit- und nervenschonendste, sondern immer zu empfehlen. 

Es bieten jedoch auch viele unseriöse Berater ihre Dienste an. Deren gängige Honorarforderungen sind schlicht Wucher. Einige berechnen als Erfolgshonorar das 8 bis 12-fache der monatlichen Beitragseinsparung zzgl. MwSt. - so können in einigen Fällen über 5.000 Euro zusammenkommen. Diese extremen Honorarforderungen sind dabei aber nur ein negativer Aspekt. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann Berater dazu verleiten, einen billigeren und leistungsschwächeren Tarif anstelle der geeignetsten Alternative zu empfehlen. Als Konsequenz wird deswegen auch zu Wechseln geraten, bei denen bewusst auf eine hohe Beitragsersparnis abgezielt wird und etwaige Minderleistungen bewusst  verharmlost werden, nur um das Honorar in die Höhe zu treiben.

Gerade ältere Versicherte fallen oft auf die unseriösen und aggressiven Tarifoptimierer mit ihren falschen Versprechungen rein und sind die Leidtragenden. In dem Fall besonders gefährlich, da diese genau dann wechseln, wenn Sie altersbedingt mehr Leistungen beanspruchen müssen. Generell sollte man also bei Wechselangeboten vorsichtig sein. Das gilt insbesondere bei einer „Kaltakquise“, also wenn man nicht von sich aus auf einen Berater zugegangen ist. Leider nimmt diese Art der Kontaktaufnahme mehr und mehr zu.


Keine Angst vor Gesundheitsprüfungen

Vor Gesundheitsprüfungen braucht man nicht zurückzuschrecken, denn Mehrleistungen sind kein Hinderungsgrund für einen Tarifwechsel. Vielmehr kann man hier bei Vorerkrankungen anstelle des üblichen Risikozuschlages auch einen Leistungsausschluss vereinbaren. Dabei wird lediglich die Mehrleistung des neuen PKV Tarifes ausgeschlossen.

Bei einem Wechsel in höhere Selbstbehalte ist zu berücksichtigen, dass sich dadurch ein späterer Umstieg in neuere Tarife mit geringeren Selbstbehalten schwierig gestalten kann oder sogar unmöglich wird. Gerade die Erhöhung des Selbstbehaltes im alten Tarif wird häufig von den Gesellschaften vorgeschlagen, ist aber selten zu empfehlen. Oft steigt der Beitrag nämlich weiter rasant, und auch der Selbstbehalt an sich kann höher werden.

Bei Angestellten ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber sich zwar bis zum Arbeitgeberhöchstbetrag zu 50% an dem Monatsbeitrag beteiligt, nicht aber am Selbstbehalt. Auch steuerliche Aspekte gilt es zu bedenken. Der Wechsel in leistungsschwächere PKV-Tarife sollte ebenfalls wohl überlegt sein, weil später eine Leistungssteigerung nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich wird.


Letzter Ausweg Standardtarif

Nicht immer bringt ein Tarifwechsel die dringend notwendige finanzielle Entlastung. In diesen Fällen hilft ggf. ein Wechsel in den Standardtarif. Der Basistarif ist in der Regel für Altversicherte die schlechtere Lösung, auch wenn der maximale Höchstbetrag bei beiden identisch ist. Durch die Berücksichtigung des größten Teiles der Alterungsrückstellungen ist der Standardtarif so gut wie immer günstiger als der Basistarif. In der Vergangenheit häuften sich die Fälle, bei denen Ärzte sich weigerten, Standardversicherte zu behandeln. Daraufhin wurden durch den Gesetzgeber die Abrechungssätze in Standard- und Basistarif etwas angehoben und der Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen auf Personen ausgeweitet, die in diesen Tarifen versichert sind. Wer also beim Arzt mit Hinweis auf seinen Status abgelehnt wird, sollte sich an die Kassenärztliche Vereinigung seines Landes wenden.